Arbeitssicherheitsschuhe
Arbeits- Fuß- Schutz mal anders
Neben dem “normalen” Verkauf bieten wir auch eine umfangreiche Beratung in Sachen Fuß-Gesundheit und Wohlbefinden.
Sollten Sie Probleme beim Laufen oder stehen haben oder auch Allergien auf Gerbstoffe oder ähnlichem haben, so beraten wir Sie gerne welche Sicherheitsschuhe für Sie in Frage kommen.
In Bezug auf das tragen von Einlagen oder anbringen einer Schuhzurichtung an Arbeitssicherheitsschuhen können wir Ihnen Möglichkeiten anbieten, die sich von der “Norm” absetzen.
Hier unsere Standard Sicherheitsschuhe der Firma Lupriflex aktueller Katalog unter Aktuelles und seltenes (diese Schuhe sind nicht geeignet für Einlagen oder Schuhzurichtungen).
Gerne bieten wir den Firmen die Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten an. Hier kann man die Arbeitsverhätnisse erkunden und Empfehlungen aussprechen um den Ausfall des Mitarbeiters, z. B. durch Fuß-, Knie- und Rückenbeschwerden durch Fußgerechtes Schuhwerk zu minimieren.
Auch können wir mit unserer Druckmessplattform GP MultiSens zusammen mit dem Trittscan Fußkontrollen durchführen, in Ihrem Betrieb, um die passenden Sicherheitsschuhe für Ihren Mitarbeiter zu finden.
Sollten Sie Fragen haben oder auch gerne eine Beratung für Ihre Firma, dann senden Sie uns einfach eine Email an info@haarlammert.de
Im folgenden Teil ist die gesetzliche Vorlage für den orthopädischen Fußschutz erläutert.
Einlagen und Zurichtungen an Sicherheits-, Schutz-, und Berufsschuhen
Sicherheits-, Schutz-, und Berufsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung nach DIN EN 20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347. Diese Baumusterprüfung erlischt schon bei kleinsten Veränderungen am Schuh. Das hat zur Folge, dass die Haftungsgefahr auf denjenigen übergeht, der die Schuhe “in den Verkehr” gebracht hat.
Bei orthopädischen Zurichtungen und Einlagen haben Berufsgenossenschaften in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Ausnahmeregelung geduldet.
Diese Ausnahmeregelung wurde nun ersatzlos gestrichen!
Dieses hat zur Folge, dass nur noch ausgesuchte konfektionierte Sicherheitsschuhe mit Einlagen oder auch Zurichtungen versehen werden dürfen.
Wir haben nun die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter mit enstsprechenden Schuhen zu versorgen. Da die Kosten höher sind als bei “normalen Arbeitssicherheitsschuhen” gibt es eine Regelung über die Kostenübernahme bei orthopädischem Fußschutz.
Hier die BG Regel 191 als PDF. Kostenübernahme ab S.62
Folgende Sicherheitsschuhe können wir mit entsprechenden individuell gefertigten Einlagen versorgen und auch Schuhzurichtungen an diesen ausführen.
Wir sind Systempartner folgender Unternehmen
Bis hin zu maßgefertigten Sicherheitsschuhen.
