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Schuhzurichtungen nach orthopädischen Vorgaben in Emsdetten & Steinfurt

Wir passen Ihren Konfektionsschuh für die Behebung einer Fehlstellung an.

Bei der Firma Haarlammert erwartet Sie ein professionelles Team, das Schuhzurichtungen an Ihren Konfektionsschuhen nach Vorgabe eines Facharztes für Orthopädie fertigt.

Wir fertigen für Sie Ihre Konfektionsschuhe in unseren Meisterwerkstätten auch mit orthopädischer Schuhzurichtung nach Verordnung eines Facharztes an. Dabei bieten wir Ihnen selbstverständlich eine umfassende Beratung und untersuchen Ihre Füße vorab, um eine exakt angepasste Schuhzurichtung für Sie herzustellen.

Bei vielen Fehlstellungen und Beschwerden reicht eine orthopädische Einlage nicht mehr aus, um Langzeitschäden im Lenden- und Hüftbereich zu verhindern. In diesen Fällen empfehlen wir eine orthopädische Zurichtung Ihrer Konfektionsschuhe.

Möglichkeiten mit einer orthopädischen Schuhzurichtung

Um Fehlstellungen und Beschwerden zu verhindern empfiehlt es sich mit unterschiedlichen Möglichkeiten der orthopädischen Schuhzurichtung diese so gut wie möglich zu beheben und vorzubeugen.

Folgende Arten der Zurichtung:

  • Zehen-, Ballen- und Mittelfußrolle
  • Schuh Außen- oder Innenranderhöhungen
  • Schuherhöhung

Die Ballenrolle ist eine orthopädische Schuhzurichtung, um die Mittelfußköpfchen und Zehengelenke beim Gehen zu entlasten. Dabei wird die Sohle des Schuhs leicht erhöht und die Ballenrolle dient als Drehachse beim Abrollen. Ebenso dient die Mittelfußrolle als Abrollhilfe. Hierbei wird die mechanische Fußlänge verkürzt, die Hebelwirkung verringert und neben dem Mittelfuß insbesondere das Sprunggelenk entlastet. Die Zehenrolle bewirkt eine Stabilisierung des Kniegelenks und erfordert wie fast alle orthopädischen Schuhzurichtungen eine Erhöhung der Sohle, die wir problemlos anfertigen.

Eine Polsterung im Bereich der Mittelfußköpfchen wird bei der Zurichtung mithilfe einer Schmetterlingsrolle eingefügt, welche eine besondere Schonung der Zehengelenke in Kombination mit einer Ballenrolle bewirkt.

Orthopädische Schuhzurichtung durch Erhöhungen

Zum Ausgleich von Fehlstellungen kommen Schuhaußenrand- und Innenranderhöhungen zum Einsatz, die zudem vor Langzeitschäden im Kniegelenk schützen und die Bänder im Fuß entlasten. Generell sind Erhöhungen dann notwendig, wenn ein Bein kürzer ist als das Andere.

Um die Differenz der beiden Beine auszugleichen und so eine Schiefstellung der Hüfte und eine ungesunde Abnutzung der Gelenke zu verhindern, müssen orthopädische Schuhzurichtungen vorgenommen werden. Der Verkürzungsausgleich wird unter den Konfektionsschuh gebaut, in Einzelfällen ist es auch möglich, diese in den Schuh einzufügen.

Bei Fragen zu unseren Möglichkeiten der orthopädischen Schuhzurichtung und deren Kosten besuchen Sie uns für eine unverbindliche Beratung in eine unserer Filialen. Sie können uns zudem über unsere Telefonnummer 02572 / 98070 (Emsdetten) oder 02551 / 5345 (Steinfurt) erreichen oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular hinterlassen.

Häufige Fragen zu Schuhzurichtungen 

Was sind Schuhzurichtungen?

Schuhzurichtungen sind orthopädietechnische Veränderungen an Konfektionsschuhen.
Sie dienen dazu, Fehlbelastungen zu korrigieren, Schmerzen zu lindern und das Gehen zu verbessern.

Wann brauche ich Schuhzurichtungen?

Sie sind sinnvoll bei:

  • Fußfehlstellungen oder Gangstörungen
  • Arthrose in Fuß, Knie oder Hüfte
  • Beinlängendifferenz
  • Schmerzen beim Abrollen
  • Diabetesbedingten Druckproblemen
  • nach Verletzungen oder Operationen
Was ist der Unterschied zu Einlagen?

Einlagen liegen im Schuh, Schuhzurichtungen verändern den Schuh selbst – z. B. durch Absatzerhöhung, Abrollhilfe oder Sohlenversteifung.
Beides kann auch kombiniert werden.

Welche Arten von Schuhzurichtungen gibt es?

Häufige Beispiele:

  • Absatzerhöhung bei Beinlängendifferenz
  • Abrollhilfe (Rolle) zur Entlastung schmerzhafter Gelenke
  • Außen- oder Innenranderhöhung zur Korrektur der Fußstellung
  • Sohlenversteifung bei eingeschränkter Beweglichkeit
  • Polsterungen zum Schutz empfindlicher Stellen

Sicherheitsschuhe mit Einlagen, Zurichtungen nach Baumusterprüfung

Warum zahlt die Krankenkasse keine Einlagen oder Zurichtungen für Arbeitssicherheitsschuhe?

Weil diese zur persönlichen Schutzausrüstung gehören und damit nicht zum Leistungskatalog der KKS.

Welche Kostenträger kommen hier zu tragen?

Hier gibt es mehrere Kostenträger, Rentenkasse, Arbeitsamt, Versorgungsämter, etc.

Ausführlich unter https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Regeln/112-191.pdf
→ ab Seite 54

Warum muss ein Sicherheitsschuh zugelassen sein für Einlagen oder Schuhzurichtungen?

Der Sicherheitsschuh hat eine DIN Norm -Baumusterprüfung- die eingehalten werden muss.

Ausführlich unter https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Regeln/112-191.pdf

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